Die Viele e.G., eine Tech-Coop

Die Vision

  • Wir wollen nachhaltiger Wirtschaften, im Sinne der Finanzen und im gesellschaftlichen Sinn

 
  • Herstellen von Rechtssicherheit für Auftraggeber durch Schaffung klarer Verhältnisse bei der Sozialversicherung

 
  • Nutzung von Synergien bei der Buchhaltung, dem Einkauf und der Steuerabrechnung

 
  • Aufbau eines Solidarischen Systems zur gegenseitigen Unterstützung

 
  • Diese Idee stellt einen Startpunkt einer neuen, anderen Art zu wirtschaften in der Veranstaltungsbranche dar. Es ist nicht das Ziel die jetzigen Praktiken beizubehalten und sich lediglich rechtlich anders aufzustellen um weiterzumachen wie bisher.

 

Das Konzept

Wie funktioniert unsere Genossenschaft?

Vorerst sind zwei Möglichkeiten der Beauftragung angedacht:

  • Werkverträge

 

 

Über einen Werkvertrag können wir als Genossenschaft Teile von Baustellen übernehmen, die gesamte Tontechnik/Lichttechnik/Vide-technik. Durch eine ausreichende Anzahl von Genossenschaftsmitgliedern können wir das gesamte Personal stellen. Hierfür müssen Projektleiter bestimmt werden, welche dann Angebote kalkulieren und schreiben.

  • Arbeitnehmerüberlassung

 

 

Mit Arbeitnehmerüberlassungen können weiter einzelne Personen bei anderen Firmen mitarbeiten, sehr ähnlich zur jetzigen Praxis. Diese werden dann gegen Rechnung ausgeliehen.

Wie funktioniert unsere Genossenschaft?

Wie werde ich Teil der Genossenschaft?

Hier gibt es einen Unterschied zwischen den Gründungsmitgliedern bei der frischen Genossenschaft und dem regulären Prozess wenn das Konzept etabliert ist. Zuerst der reguläre Prozess: 

 

Um vollwertiger Teil der Genossenschaft zu werden gibt es zwei Schritte:

1.

Der Arbeitsvertrag mit der Genossenschaft. Hierfür muss eine Bewerbung erfolgen, wie bei jeder anderen Firma auch. Zu klären ist hierbei, wer darüber entscheidet und vor allem, nach welchen Kriterien?

 

    1. Gibt es ein System der Für oder Gegensprecher?

    2. Zählen Qualifikationen?

    3. Ist das Auftragsvolumen der Zeit vorher wichtig?

2.

Der Beitritt zur Genossenschaft. Sinnvollerweise erfolgt die Aufnahme in die Genossenschaft nach einer Probezeit von 3-12 Monaten. Dies erfolgt durch einen Aufnahmeantrag. Über diesen entscheidet der Personalkreis. Nach positivem Bescheid der Genossenschaft, müssen Genossenschaftsanteile gekauft werden. Möglich kann hier auch eine Zahlung auf Raten sein um die Hürde möglichst gering zu halten.

Bei der Gründung der Genossenschaft müssen wir durch die noch nicht vorhandenen liquiden Mittel anders vorgehen. Hier wird zuerst die Genossenschaft gegründet, und die Gründungsmitglieder zeichnen die Genossenschaftsanteile. Hierdurch kann das gesamte Konzept aufgestellt und vorbereitet werden, bevor durch die Anstellung der Mitglieder höhere Kosten auf die Genossenschaft zukommen. 

 

Wenn die Coronakrise ausgestanden ist und der Markt sich erholt hat können die Mitglieder sukzessive angestellt werden und ermöglichen so einen sanften Einstieg. Hierfür ist es dringend notwendig Personal im Zugriff zu haben, welches sich mit Lohnbuchhaltung und Anstellungsverfahren auskennt. Entweder als externe Beratung oder später als Angestellte.

 

Genossenschaftsanteile

  1. Durch Genossenschaftsanteile kann bestimmt werden, wer wann Mitwirkungsrechte hat.

  2. Jede Person die angestellt für die Genossenschaft arbeitet kann einen aktiven Genossenschaftsanteil erwerben und hat damit ein Mitbestimmungsrecht in der Mitgliederversammlung wo die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat gewählt werden.

  3. Es gibt die Möglichkeit durch passive Genossenschaftsanteile Geschäftspartner zu beteiligen. Auftraggeber können durch den Erwerb von passiven Anteilen sich mit der Genossenschaft verbinden und das Konzept unterstützen. Passive Anteile haben kein Stimmrecht, gewinnen aber Einblicke im Sinne der Transparenz.

  4. Die Genossenschaftsanteile sollten nicht als direkte Geldanlage gesehen werden und der Zinssatz sollte deutlich begrenzt werden.

  5. Das Halten von aktiven Genossenschaftsanteilen ist fest verbunden mit einem Arbeitsvertrag mit der Genossenschaft. Wird der Arbeitsvertrag aufgelöst, müssen auch die Anteile abgegeben werden.

Entscheidungsfindung in der Genossenschaft

Vorstand
 

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand muss aus mindestens 2 Personen bestehen. Sie lenkt die Geschäfte der Genossenschaft und ist Unterschriftsberechtigt. Der Vorstand ist verpflichtend für eine Genossenschaft

 

Wir könnten einen Vorstand, bestehend aus 5 Personen wählen, wobei jeder Vorstand in mindestens 2 Arbeitskreisen Mitglied ist. Hierdurch ist ein 4-Augen Prinzip bei allen Entscheidungen gewährleistet.

 

Die Arbeit des Vorstandes wird auf Stundenbasis vergütet werden. Der Satz hierfür wird vom Aufsichtsrat in Kombination mit dem Finanzkreis bestimmt werden.

Aufsichtsrat

 

Der Aufsichtsrat wird gewählt um die Geschäftsführung zu kontrollieren. Der Aufsichtsrat ist verpflichtend für Genossenschaften, welche größer sind als 20 Mitglieder. Bei weniger als 20 Mitgliedern kann er freiwillig bestimmt werden. Gibt es keinen Aufsichtsrat, werden seine Aufgaben und Pflichten von der Generalversammlung übernommen. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Personen.

 

Die Arbeit des Aufsichtsrates kann nicht vergütet sein. Aufsichtsräte können Aufwandspauschalen bekommen.

Generalversammlung

 

Die Generalversammlung ist das Organ, in dem alle Mitglieder der Genossenschaft gemeinsam über die grundsätzlichen Angelegenheiten entscheiden. Bei Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern kann die Satzung ein Weisungsrecht der Generalversammlung gegenüber dem Vorstand einräumen.

Arbeitskreise

 

In Genossenschaften werden Angelegenheiten demokratisch Entschieden. Damit nicht immer basisdemokratisch abgestimmt werden muss macht es Sinn Arbeitskreise zu nutzen.

 

Hier können sich die Mitglieder freiwillig engagieren. Hier können die Dinge wie Personal-, Finanz- und  Materialangelegenheiten besprochen und beschlossen werden. Sie dienen der Entscheidungsfindung für Entscheidungen, welche von der Geschäftsführung durchgeführt werden. Sie haben dabei vor allem beratende Funktion.

 

Die Mitarbeit in Arbeitskreisen sollte ehrenamtlich stattfinden, mit einer Kompensation anfallender Kosten, wie z.B. Bahnfahrten o.Ä..

 

  • Finanzkreis

    • Der Finanzkreis kümmert sich um die finanziellen Belange der Genossenschaft. Die Überprüfung des Vorstandes, die Koordination mit prüfenden Instanzen, sowie die Planung in die Zukunft. Was an Geldern verfügbar ist und wie diese verwendet werden können.

 

  • Personalkreis

    • Der Personalkreis kümmert sich um Personalfragen. Wer, nach welchen Kriterien, wieviele werden wann eingestellt.

 

  • Materialkreis

    • Der Materialkreis kümmert sich um die Anschaffung von Materialien wie PSA, Tools, Arbeitskleidung, Messgeräte und welches Großmaterial angeschafft wird

 

  • Partnerkreis

    • Der Partnerkreis kümmert sich um die Kommunikation mit den Geschäftspartnern des Unternehmens. Hierbei geht es um die Lösung von Problemen, die Gestaltung der Partnerschaften und das Gewinnen von neuen Partnern

 

  • Nachhaltigkeitskreis

    • Der Nachhaltigkeitskreis kümmert sich um die Auswirkungen unserer Arbeit. Soziale, Ökologische und Finanzielle Langzeitwirkungen werden hier untersucht und so positiv wie möglich gestaltet. Der Nachhaltigkeitskreis arbeitet eng mit allen anderen Kreisen zusammen und hat u.U. sogar ein Vetorecht.

 

Wie werde ich nicht mehr Teil der Genossenschaft?

Mit der Genossenschaft bestehen zwei verschiedene Verhältnisse: 

 

  1. ein klassisches Arbeitnehmerverhältnis, beschrieben durch einen Arbeitsvertrag. Dieser kann zu üblichen Bedingungen fristgerecht gekündigt werden.

  2. ein Verhältnis als Genossenschaftsmitglied, welches durch eine Kündigung und die Rückgabe der Genossenschaftsanteile gelöst wird. Die genauen Modalitäten dazu sind in der Satzung beschrieben, klassische Frist ist das Ende des Geschäftsjahres.

  3. Beide Verträge können durch eine Kopplungsklausel verbunden werden. Dies kann jedoch nicht dazu dienen arbeitsrechtliche Erfordernisse auszuhebeln. 

Finanzielles

Preisgestaltung mit Auftraggebern

Grundsätzlich ist es von Vorteil eine sehr einheitliche Linie zu fahren. Durch die deutlich erhöhten Personalkosten, wird der Verkaufspreis mit einem Tontechniker bei 600€ Tagessatz angepeilt werden um sinnvoll und nachhaltig wirtschaften zu können. 

 

Durch die vorhandene Marktdurchdringung und die Absprache mit den Auftraggebern können wir diese Preise anpeilen.

 

In Fällen wo diese Preise nicht gezahlt werden können (Kultur, Bands, Liebhaberei) können z.B. Beteiligungsdeals angestrebt werden. 250€ Tagessatz plus ein Prozentsatz von den Toureinnahmen. Hier können durch langfristigere Verträge mit Bands auch Investitionen in Form von vergünstigten Tagesgagen sich später auszahlen.

 

Für die Abstufung innerhalb der verschiedenen Einsatzbereiche könnte man ein Stufenmodell etablieren (die Zahlen sind exemplarisch):

 

  • Stufe 1 – einfacher Technikersatz 1,0fache -> 600€

 

  • Stufe 2 – FOH, MON, Systemer, 1,15fache -> 690€

 

  • Stufe 3 – Projektleiter 1,3fache ->780€

 

Vergütungssystem

Das Vergütungssystem soll die individuellen Unterschiede, in Arbeitszeit, Qualifikation, und Arbeitsaufkommen abbilden. Es dient vor allem dem Tracking von Arbeitszeit und Arbeitsleistung.

 

Von jedem eingenommenen Euro, welcher einzelnen Technikern zugerechnet werden kann (durch Arbeitsleistung auf bestimmten Jobs) bleiben 35-45% bei der Genossenschaft. Dieser Prozentsatz dient der Deckung von Lohnnebenkosten, Sozialversicherungen, Buchhaltung, Gebühren und der Schaffung von Genossenschaftsvermögen, welche für größere gemeinschaftliche Anschaffungen und die Schaffung von Puffern genutzt werden kann.

 

Die anderen 65-55% werden auf der jeweiligen Person gutgeschrieben. Von diesem virtuellen Konto werden dann Bruttolohn und alle Leistungen zugunsten des Technikers bezahlt: Leasingwagen, Technikanschaffungen, etc. 

 

Beispiel:

 

Ein Techniker arbeitet bei einem Auftraggeber und schreibt eine Rechnung über 1000€ (ohne Mehrwertsteuer für das Rechenbeispiel), bei einem Genossenschaftsverbleib von 40%

 

Er bekommt nach Zahlung dann 600 Euro gutgeschrieben. 

 

Er macht das im Monat zehn mal, hat am Ende des Monats also 6000 Euro.

 

Er hat sich entschlossen sich als monatliches Grundgehalt 2000 Euro auszahlen zu lassen. Was bedeutet, dass 4000 Euro diesen Monat übrig sind auf seinem Konto. Dieses Geld wird dann als Bonus monatlich oder quartalsweise ausgeschüttet. Wichtig ist, dass diese Summen immer Brutto sind und noch versteuert werden müssen!

 

Es müssen auf jeden Fall Regeln für den Umgang dieser Praxis implementiert werden. Fragestellungen sind:

 

  • Man könnte die Menge an Minus an die Höhe der eigenen Genossenschaftsanteile knüpfen.

 

  • Wie wird das Grundgehalt mit dem Umsatz verrechnet?

 

  • Gibt es einen Mindestumsatz an Euro? 

 

  • Gibt es einen Maximalumsatz an Euro?

 

Industrie und Kunst – Wie mit dem Preisgefälle umgehen

Eine berechtigte Sorge von vielen Kollegen ist die Resonanz der Auftraggeber auf die deutlichen Preissteigerungen. Wenn das im Industriebereich gut kommunizierbar ist, ist es im Kulturbereich unter einer gewissen Produktionsgröße auf absehbare Zeit schwierig die Preise in dem Maße zu erhöhen, wie es nötig ist. Das Problem ist komplex, es gibt aber Ideen wie man in Zukunft besser mit allen Beteiligten Wirtschaften könnte.

 

  • Umsatzbeteiligungen kombiniert mit langfristigen Verträgen wären ein guter Weg um die unterschiedlichen Risiken abzudecken. Wenn der Preis, den wir für ein nachhaltiges Wirtschaften brauchen, nicht bezahlt werden kann, könnte man eine Kalkulation in die Zukunft aufmachen. Wenn der Künstler den Betrag jetzt nicht zahlen kann, macht man einen langfristigen Vertrag mit einer fairen Umsatzbeteiligung. Hierdurch können Verluste am Beginn der Geschäftsbeziehung durch spätere Einnahmen ausgeglichen werden. Gleichzeitig könnten durch einen internen Topf die Gehälter aufgestockt werden. Alles was dann später mehr verdient wird als ein bestimmter Höchstsatz, geht dann in diesen Topf. 

 

Kosten der Genossenschaft – oder: Wieso so ein hoher Prozentsatz für die Genossenschaft?

Die Kosten welche von der Genossenschaft getragen werden sind in verschiedene Kategorien zu unterteilen:

Fixkosten

 

Hier hinein fallen Dinge wie:

 

  • Steuerberatung

 

  • Rechtsberatung

 

  • Gründungskosten

 

  • Bürokosten

 

  • Versicherungen

 

 

Betriebskosten welche dem Betrieb der Genossenschaft dienen

 

  • Vergütung der Arbeit des Vorstandes und Aufwandsentschädigungen des Aufsichtsrates

 

  • Betrieb eines Büros, mit Buchhaltung und Backoffice

 

  • später die Einstellung und Beschäftigung einer Geschäftsführung

 

 

 

Kosten der angestellten Techniker*innen

 

  • die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungen

 

  • Krankentage

 

  • Urlaubstage

 

  • Kosten für die Verwaltung der Techniker (Backoffice)

 

  • Bereitstellung von Arbeitsmaterial wie PSA

 

  • Betriebsärztliche Untersuchungen

 

  • Unfallversicherungen

 

Besondere Mechanismen für unsere Genossenschaft

Besitzverhältnisse von Technik

Grundsätzlich sehen wir davon ab einen großen Materialpool aufzubauen. Hierfür gibt es die Verleiher und Technikfirmen. Wir wollen nicht mit den Verleihern in Konkurrenz treten.

 

Dennoch haben alle von uns mehr oder weniger persönliche Tools und Spielzeug. Sinn macht hier eine Unterscheidung nach Wert oder Größe. 

 

Für Kleinmaterial aus dem Toolcase und persönliche Gegenstände könnte man eine pauschale Zahlung vereinbaren um in Genossenschaftseigentum überführt zu werden, sodass jeder sein Toolcase in der Genossenschaft hat. 

Für größere Objekte gibt es drei Wege: 

 

  • Den Ankauf durch die Genossenschaft. Dies muss allerdings abgewogen werden, da hierdurch die Kosten und Erträge von allen getragen werden und allen zugute kommen.

 

  • Der Verbleib im persönlichen Besitz und die Abrechnung über den Umsatz. Hier können Zusatzleistungen über die Rechnung der Genossenschaft abgerechnet werden. Dies birgt mehrere Probleme: Wie wird das im Detail intern verrechnet? Und wie ist das im Material dann versichert? Was passiert bei einem Ausfall? Wer kümmert sich um Prüfungen?

 

  • Der Verbleib im persönlichen Besitz und der Verleih über die weitergeführte Selbstständigkeit. Wobei sich die Selbstständigkeit in dem Fall auf den Verleih von Technik beschränkt. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand für die Einzelperson, wäre für die Genossenschaft aber das einfachste.

 

Warum eine Genossenschaft?

  • Jedes Genossenschaftsmitglied ist im Rahmen der Anteile an der Firma zu gleichen Teilen beteiligt. Geht es der Firma gut, geht es allen gut.

 

  • Im Gegensatz zu einer GmbH wo einer oder eine kleine Zahl an Menschen von der Arbeit vieler profitiert, profitieren hier alle. Das kommt dem Konzept des Selbstständigen, näher als angestellt zu sein.

 

  • Rechtssicherheit für Auftraggeber, da jederzeit die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Das Thema Scheinselbstständigkeit ist damit nicht mehr relevant.

 

  • Das Solidaritätsprinzip im Fall von Krankheit oder anderen Unwägbarkeiten funktioniert auf Genossenschaftsebene besser

 

  • Nutzung von Synergien bei Buchhaltung, Steuererklärung und Anschaffungen

 

  • Transparenz am Markt was die Personalpreisgestaltung angeht

 

  • Mehr Einfluss bei Verhandlungen über Vergütung und Arbeitsbedingungen

Unsere Herausforderungen

  • Die Absprache und Abstimmung innerhalb der Genossenschaft bedeutet deutlich mehr nötige Kommunikation zwischen allen Beteiligten. 

 

  • Liquidität für Gehälter/Lohnnebenkosten der eG bei/kurz nach Gründung

 

  • Arbeitszeitregelungen gelten dann für Angestellte, und sind dann sehr schwer in unserer Branche einzuhalten

 

  • Tools die für Techniker angeschafft werden müssen über die Genossenschaft abgerechnet werden, Firmenwagen, Laptops etc.

 

  • Den Auftraggebern klarmachen, dass die Techniker jetzt doppelt so teuer sind wie vorher.

 

  • Klare Verhältnisse bei den Besitztümern schaffen: was ist Genossenschaftseigentum, was ist Privateigentum. Wie wird das abgerechnet?

 

  • Zielgröße: 20 oder 200?

 

  • Auftragsverhältnisse verändern sich: Arbeitnehmerüberlassung oder Werksvertrag

 

  • Wie wird man Mitglied? Welche Bedingungen erfüllt? Probezeit? Einstellungsgespräche? Wer entscheidet? 

 

  • Wie hört man auf Mitglied zu sein? Wie kann man selbst austreten? Wie wird man ausgetreten?

 

  • Was passiert mit Überschüssen in der Bilanz? Wieviel Geld sollte in der Genossenschaft vorhanden sein?

 

  • Wie verfahren wir mit den zusätzlichen Leistungen für Arbeitnehmer? PSA,Spesen, Kosten welche auf Produktionen anfallen, etc. werden die von der Firma getragen? 

 

  • Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft klären. VBG oder BGETEM, wie teuer VBG ist in der Regel preiswerter.

 

 

 

Rechtliche Fragen zu klären:

 

  • Beschäftigungsverhältnisse: Wie starten und welche Möglichkeiten der Beendigung bestehen? Welche Regelungen sind möglich um die Arbeit mit der Vergütung zu koppeln?

 

  • Vertrauensarbeitszeit eine Möglichkeit?

 

  • Wie sind die Besitzverhältnisse?

 

  • Kann die Genossenschaft aus Mehrheitsentschlüssen Kündigungen aussprechen?

 

  • Haftung für einzelne Probleme, z.B. Arbeitszeitgesetzverstösse

Zeitlicher Ablauf der Gründung

  1. 15 Mitglieder finden, die gründen wollen

  2. Das Konzept verfeinern, bis alle Lücken geschlossen sind

  3. Mit Juristen, BWL- und finanzaffinen Menschen das ganze abklopfen auf Machbarkeit in den Details. Klärung von Bedarf an Expertise, diese dann organisieren (Buchhaltung, Geschäftsführung)

  4. Auf Auftraggeber zugehen und Feedback einholen, Ideen zur Zusammenarbeit präsentieren. 

  5. Erstellung einer Satzung und Konzept. Dies muss einer Genossenschaftsvereinigung zur Prüfung vorgelegt werden

  6. Gründung der Genossenschaft mit Mitgliederversammlung, Wahl der Organe.

     

    1. kurzer ⌈Überblick⌋

    2. Hier der ⌈Gründungsleitfaden⌋ des Prüfungsverbandes der kleinen und mittelständischen Genossenschaften aus Berlin

    3. Nun werden Kolleg_innen fest angestellt, die Genossenschaft fängt an in den regulären Betrieb über zu gehen.

Zukunft der Idee

Die Idee der Gründung einer Genossenschaft basiert auf der Idee, neue, bessere Wege des Wirtschaftens zu finden und diese auf die Veranstaltungsbranche zu adaptieren. Es geht gezielt darum, Arbeitsweisen zu verändern wo nötig und nicht nur einen neuen rechtlichen Weg zu finden, weiterzumachen wie bisher. Diese Idee entsteht mit der Vision ausdrücklich nachgeahmt zu werden. Wir glauben die Branche als ganzes kann von dieser Idee profitieren. Die Überlegungen dieses Dokuments sind deshalb offen für alle im Sinne von Open-Source. Dieses Dokument unterliegt deshalb einer Creative-Commons Lizenz BY-SA, was bedeutet dieses Dokument und Auszüge dieses Dokuments bedürfen der Namensnennung, und die Weitergabe muss unter gleichen Bedingungen erfolgen, also unter derselben Lizenz

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